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Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass auch geldwerte Vorteile aus Betriebsveranstaltungen, die über den steuerfreien Betrag von € 365 pro Mitarbeiter hinausgehen, nicht zur Lohnsteuerpflicht führen, wenn sie im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.

Parlament beschloss steuerliche Änderungen

National- und Bundesrat haben das Bundessanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen, um das Steueraufkommen kurzfristig zu erhöhen. Die nachstehend beispielhaft angeführten Änderungen traten größtenteils mit Anfang April 2025 in Kraft.

Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten

Land- und Forstwirte dürfen im Zusammenhang mit ihrer landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eine Reihe von selbständigen „Zusatztätigkeiten“ ausüben, für die sie in einem gewissen Rahmen keinen Gewerbeschein benötigen. Betriebsführende, die solche land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten ausüben, müssen ihre jährlichen Bruttoeinnahmen (inklusive Umsatzsteuer und ohne Berücksichtigung von Ausgaben) bis spätestens 30.4.2025 an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) melden.

Steuerliches aus dem Regierungsprogramm

Mit dem Regierungsprogramm 2025-2029 stellte die neue Regierung die Eckpunkte der Maßnahmen zur Budgetsanierung, aber auch der wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen vor. Nachfolgend werden einige der geplanten Maßnahmen zusammengefasst.

Gemeinnützigkeit eines Vereins

Gemeinnützige Vereine werden steuerlich begünstigt, wenn sie Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen. Vereine sind aber nur dann als gemeinnützig einzustufen, wenn sie bestimmte Zwecke verfolgen, deren Erfüllung die Allgemeinheit fördern.

Umsatzsteuer bei Stornos von Hotelgästen

Werden Hotelzimmer kurzfristig storniert oder nicht in Anspruch genommen, müssen die Gäste oftmals dennoch das Zimmer bezahlen oder Stornogebühren leisten. Von den Tourismusbetrieben sind die umsatzsteuerlichen Konsequenzen solcher Entgelte zu beachten.

Betriebsausgabenpauschale bei Geschäftsführern

Da Geschäftsführer in der Regel keine wesentlichen Betriebsausgaben haben, können sie zur Minderung ihres steuerlichen Gewinns das Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 6% des Nettoumsatzes ansetzen. Gleichzeitig können SV-Beiträge als zusätzliche Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.

Steuerbelastung bei Übergaben innerhalb der Familie

Die Übergabe eines Betriebs auf die nächste Generation ist für die Beteiligten häufig eine große Herausforderung. Neben betriebswirtschaftlichen und zivilrechtlichen sind auch steuerrechtliche Überlegungen von besonderer Bedeutung. Durch eine rechtzeitige Planung der Übergabe kann die jeweilige Steuerbelastung optimiert werden.

Mitarbeiterrabatte für ehemalige Arbeitnehmer

Werden Arbeitnehmern Mitarbeiterrabatte gewährt, ist ein solcher geldwerter Vorteil lohnsteuerbefreit und führt zu keinem Sachbezug. Das gilt auch für Mitarbeiterrabatte, die ehemaligen bzw. in Ruhestand getretenen Arbeitnehmern gewährt werden.

Selbstständigkeit oder Dienstverhältnis?

Oft ist es schwierig zu bestimmen, ob jemand selbständig tätig ist oder in einem Dienstverhältnis steht. Dies hat nicht nur Einfluss auf die steuerliche Beurteilung der Einkünfte, sondern auch darauf, welcher Pflichtversicherung eine Person unterliegt.

Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Fabriksgebäuden

Laut Finanzamt ist der Baukostenfaktor für alle Gebäude einer Fabrik im gleichen Ausmaß anzusetzen, da sämtliche Gebäude dem Produktionsprozess zuzuordnen sind und daher keine Differenzierung der Gebäude zu erfolgen hat. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte diese Ansicht.

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